FL Beratung

ARBEITSKRAFT

Krankentagegeld

Die Krankentagegeldversicherung sichert Ihren Lebensstandard, wenn Sie durch eine Krankheit oder einen Unfall arbeitsunfähig werden. Der Versicherer zahlt das vereinbarte Krankentagegeld nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit. Das Krankentagegeld soll die Einkommenslücke schließen, die zwangsläufig entsteht. Zudem können auch fortlaufende Kosten darüber abgesichert werden. Der private Versicherer leistet grundsätzlich unbegrenzt, solange eine Aussicht auf absehbare Heilung besteht.

Berufsunfähigkeit

Sollte die Berufsunfähigkeit feststehen, sind Sie als Freiberufler grundsätzlich abgesichert über das jeweilige Versorgungswerk. Im Laufe der letzten Jahre haben viele Versorgungswerke die Leistungsvoraussetzungen jedoch verschärft. Häufig wird erst ab einer Berufsunfähigkeit in Höhe von 100 % geleistet. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet bereits ab 50 % andauernder Berufsunfähigkeit.

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung erstattet die Kosten für die medizinisch notwendigen Behandlungen und Unterbringung. Unabhängig, ob private oder gesetzliche Krankenversicherung, sollte darauf geachtet werden, dass die Leistungen dem eigenen Bedarf und Anspruch entsprechen.

Betriebsausfall- oder Praxisausfallversicherung

Im Fall einer anhaltenden Krankheit ist das Arbeiten gar nicht oder nur eingeschränkt möglich. Die Kosten Ihres Betriebs oder Ihrer Praxis laufen allerdings weiter (Miete, Gehälter, Sozialabgaben, Leasingraten…). Die Praxisausfallversicherung deckt diese Positionen, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht in der Lage sind zu arbeiten und entsprechend die Kosten zu decken. Zudem leistet der Versicherer auch den entgangenen Gewinn für die Zeit des Ausfalls.